Änderung der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 – Nr. 2016/622

Im Amtsblatt der EU (Nr. L 106 vom 22.04.2016) wurde folgende neue Änderungs-Verordnung zur EG-Kosmetik-Verordnung veröffentlicht:

Verordnung (EU) Nr. 2016/622 der Kommission vom 21. April 2016 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.

Folgende neue bzw. geänderte Stoffregelungen sind Gegenstand dieser Änderungs-Verordnung:

  • Erweiterte Zulassung von Kaliumhydroxid (Potassium Hydroxide) in Mitteln gegen Hornhaut (Callosity softener/remover)

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (d. h. am 12.05.2016) in Kraft.

Im Gegensatz zu anderen Änderungen gibt es für diese Regelung keine Übergangsfristen, da es sich um eine Erweiterung einer bereits bestehenden Stoffzulassung handelt.

Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://eur-lex.europa.eu