Änderung der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 – Nr. 2016/621

Im Amtsblatt der EU (Nr. L 106 vom 22.04.2016) wurde folgende neue Änderungs-Verordnung zur EG-Kosmetik-Verordnung veröffentlicht:

Verordnung (EU) Nr. 2016/621 der Kommission vom 21. April 2016 zur Änderung des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.

Folgende neue bzw. geänderte Stoffregelungen sind Gegenstand dieser Änderungs-Verordnung:

  • Neuzulassung von Zinc Oxide und Zinc Oxide (nano)* als UV-Filter mit einer Maximalkonzentration von 25

*Nur in Produkten, die nicht durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endnutzer führen können

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (d. h. am 12.05.2016) in Kraft.

Im Gegensatz zu anderen Änderungen gibt es für diese Regelung keine Übergangsfristen, da es sich um eine Neuzulassung eines Stoffs handelt.

Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://eur-lex.europa.eu