Änderung der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 – Nr. 2016/1121

Im Amtsblatt der EU (Nr. L 187 vom 12.07.2016) wurde folgende neue Änderungs-Verordnung zur EG-Kosmetik-Verordnung veröffentlicht:

Verordnung (EU) Nr. 2016/1121 der Kommission vom 11. Juli 2016 zur Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.

Folgende neue bzw. geänderte Stoffregelungen sind Gegenstand dieser Änderungs-Verordnung:

  • Erweiterte Zulassung von Ethyl Lauroyl Arginate HCl als Konservierungsmittel in Mundwasser in einer Maximalkonzentration von 0.15%*

*Davon ausgenommen sind Produkte für Kinder unter 10 Jahren

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (d. h. am 01.08.2016) in Kraft.

Im Gegensatz zu anderen Änderungen gibt es für diese Regelung keine Übergangsfristen, da es sich um eine Erweiterung einer bereits bestehenden Stoffzulassung handelt.

Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://eur-lex.europa.eu