EU veröffentlicht offizielles Glossar der INCI-Namen

Mit Beschluss (EU) 2019/701 der EU-Kommission vom 5. April 2019 wurde die Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 angepasst.

Das Glossar, das in der Kosmetikverordnung in 19(1)(g) vorgeschrieben ist, enthält aktuell 26.491 INCI-Namen und wird gem. Artikel 33 der genannten Verordnung von der Kommission aktualisiert.

  • Mit dem neuen Glossar gibt es endlich Klarheit bei der Deklaration von EU-spezifischen INCI Namen wie beispielsweise "Aqua", "Maris Sal", "Lactis Proteinum" etc.
  • Das Glossar stellt keine Liste der für die Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassenen Inhaltsstoffe dar
  • Die aktuelle Version des Glossars enthält keine vollständige Liste der Inhaltsstoffe und unterliegt der Aktualisierung
  • Für Inhaltsstoffe, die nicht in der aktuellen Version enthalten sind, kann die international anerkannte Nomenklatur - einschließlich der Internationalen Nomenklatur der kosmetischen Inhaltsstoffe (INCI) - für die Kennzeichnung verwendet werden

Die im Glossar aufgeführten Bezeichnungen sind spätestens ab dem 8. Mai 2020 für die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten anzuwenden.

Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://eur-lex.europa.eu